Wer die Pilgerfahrt (Hajj) begonnen hat, ohne eine Pflicht- oder freiwillige Absicht zu haben

Frage
Was ist das Urteil über jemanden, der die Pilgerfahrt (Hajj) begonnen hat, ohne eine Pflicht- oder freiwillige Absicht zu haben?
Antwort
Sein Hadscha ist von der Pflicht. Siehe: Al-Maslak Al-Mutakassit S. 120.
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