Wer die Absicht hat, im Ramadan oder bei einem bestimmten Gelübde oder in der Nacht freiwillig zu fasten, dann von seiner Absicht abkehrt und dann wieder die Absicht fasst zu fasten
Was ist das Urteil über jemanden, der die Absicht hat, im Ramadan oder bei einem bestimmten Gelübde oder in der Nacht freiwillig zu fasten, dann von seiner Absicht abkehrt und dann wieder die Absicht fasst zu fasten?
Antwort
Wenn er vor dem Mittagessen die Absicht hat zu fasten und sich vom Essen, Trinken und Geschlechtsverkehr fernhält, ist sein Fasten gültig, wie in der Hadiyya al-Alaiyya S. 155-156.