Wer die Absicht hat, freiwillig zu fasten und damit begonnen hat, aber sein Vater ihm befiehlt, zu brechen
Ich habe die Absicht, freiwillig zu fasten und habe damit begonnen, aber mein Vater hat mir befohlen, zu brechen. Was ist das Urteil?
Antwort
Wenn einer der Elternteile das Kind vom Fasten abhält, aus Angst, es könnte krank werden, ist es besser, ihnen zu gehorchen, wenn es sich sicher ist, dass es das Fasten nachholen kann, auch wenn es nach der Mittagszeit bis zum Nachmittag ist; denn die Ehre der Eltern gilt als Entschuldigung, um beim freiwilligen Fasten zu brechen. Siehe: die erfreulichen Kommentare S. 174, und die Pflege 2: 362, und das Öffnen des Mächtigen 2: 360.