Wer das Gebet beabsichtigt und dann zum Wudu (Ritualwaschung) geht, aber beim Beginn des Gebets nicht die Absicht hat
Was ist das Urteil über jemanden, der das Gebet beabsichtigt und dann zum Wudu geht, aber beim Beginn des Gebets nicht die Absicht hat?
Antwort
Sein Gebet ist gültig, solange er zwischen der Absicht und dem Takbir nicht mit etwas beschäftigt ist, das nicht zur Art des Gebets gehört: wie sprechen, essen und trinken. Die Absicht ist hier gleichzeitig mit dem Takbir; denn das Gehen zur Wudu ist kein Hindernis für die Verbindung zwischen der Absicht und dem Takbir, da es zur Art des Gebets gehört. Siehe: Al-Maraqi S. 217.