Antwort
Sein Fasten ist ungültig; denn Schlaf zählt nicht zu den Gründen, die das Fasten brechen, und er ist nicht wie derjenige, der vergisst; denn der Schlafende ist im Zustand des Verlustes des Verstandes, und wenn er ein Tier schlachtet, wird sein Schlachtopfer nicht gegessen, während das Schlachtopfer desjenigen, der das Bismillah vergisst, gegessen werden kann, wie im Al-Bahr Al-Ra'iq 2: 292.