Frage
Ist eine Person verpflichtet, die rechtliche Schule von den Eltern zu erben, oder hat sie das Recht, die Schule nach ihrem eigenen Überzeugung zu wählen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist einer Person erlaubt, sich an die Regeln der Scharia in einer anderen Rechtsschule als der ihrer Familie zu halten, und es ist ihr auch erlaubt, von einer Rechtsschule zur anderen zu wechseln. Gott weiß es besser.