Frage
Der Sohn und der Vater haben gemeinsam ein Grundstück gekauft, der Sohn hat ein Haus auf der Hälfte des Grundstücks gebaut, also auf dem Teil, den er bezahlt hat. Hat die Schwester das Recht, von dem Anteil dieses Sohnes, den er bezahlt hat, zu erben? Und darf der Vater das Erbe zu seinen Lebzeiten aufteilen?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Dein Anteil von deinem Recht wird von deinen Erben geerbt, und dein Vater sollte es zu seinen Lebzeiten offiziell auf deinen Namen eintragen, um dein Recht zu sichern, und Allah weiß es besser.