Frage
Gilt die Verwendung der Gegenstände des Verstorbenen, wie dem Koran und dem Gebetszähler, als fortlaufende Spende für ihn?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Das Vermögen des Verstorbenen, das nach seinem Tod verbleibt, kann für gute Zwecke genutzt werden und gilt als fortwährende Spende, wie der Koran und andere Dinge. Und Gott weiß es besser.