Frage
Ist es erlaubt, die Fitr-Zakat vor ihrem Fälligkeitszeitpunkt zu zahlen?
Antwort
Wenn die Almosen vor dem Festtag gegeben werden, ist dies grundsätzlich erlaubt; denn Ibn Umar, möge Allah mit ihm zufrieden sein, sagte: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, hat uns befohlen, die Zakat al-Fitr vor dem Ausgehen der Menschen zum Gebet zu entrichten. Ibn Umar pflegte sie daher bereits einen oder zwei Tage vorher zu geben, wie in Sunan Abu Dawood 2: 111 erwähnt, und es wurde nichts dagegen gesagt. Siehe auch: Al-Tamheed 14: 326. Und da die Pflicht, wenn sie nicht feststeht, dennoch einen Grund für die Pflicht hat, nämlich das Haupt, das er versorgt und für das er verantwortlich ist, ist das Vorziehen nach dem Vorliegen des Grundes erlaubt, wie das Vorziehen der Zakat. Siehe: Bada'i al-Sanai 2: 74, und Al-Tabeen 1: 311, und Al-Durr al-Mukhtar 1: 78.