Ich sage und mit Allahs Hilfe: Es ist erlaubt, die Zakat für ein Jahr oder mehr vorzuverlegen, nachdem man den Nisab erreicht hat; man kann sie zu jeder gewünschten Zeit leisten, ohne an ein bestimmtes Datum gebunden zu sein, vorausgesetzt, man besitzt nur den Nisab. Daher ist es zulässig, sie vor Ablauf eines Jahres nach dem Nisab zu leisten, zum Beispiel; denn der Grund ist das wachsende Vermögen, das Vermögen ist das Wesentliche und das Wachstum ist eine Eigenschaft davon. Es ist also zulässig, es nach dem Vorhandensein seines Ursprungs zu leisten. Und da das wachsende Vermögen der Grund für die Verpflichtung zur Zakat ist, ist das Jahr eine Bedingung für die Verpflichtung zur Leistung. Wenn der Grund vorhanden ist, ist die Leistung zulässig, auch wenn sie nicht verpflichtend ist. Wenn der Nisab vorhanden ist, ist die Leistung vor dem Jahr zulässig; denn Ali (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtete: „Der Abbas (möge Allah mit ihm zufrieden sein) fragte den Gesandten Allahs (Friede sei mit ihm) über die Vorverlegung der Almosen, bevor sie fällig werden, und er erlaubte dies.“ In Sunan al-Darimi 1: 470, al-Muntaka 1: 98, Sahih Ibn Khuzaymah 4: 48, al-Mustadrak 3: 375, wie in Sharh al-Wiqayah, S. 217, und Umdat al-Riayah, 1: 284, und Tabyeen al-Haqaiq, 1: 275-276, und Allah weiß es besser.