Hinweis: Diese Fatwa wurde durch künstliche Intelligenz übersetzt.
Frage
Eine Lehrerin ist verantwortlich für die Registrierung der Schülerinnen zur Abiturprüfung und gleichzeitig verantwortlich für den Empfang von Spenden von Personen zur Deckung der Bedürfnisse der Schülerinnen. Aufgrund des Mangels an Geldern für die Abiturregistrierung und ohne ihr Verschulden sah sich die Lehrerin gezwungen, aus den Spendengeldern zu schöpfen. Was ist das Urteil über ihr Handeln?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Sie muss das zurückgeben, was sie genommen hat; denn es handelt sich um Gelder für die Armen und nicht um die entstandene Bedürftigkeit. Und Gott weiß es am besten.