Frage
Ich möchte fragen: Die Schwester meines Mannes ist vor einiger Zeit verstorben und hat uns einen Betrag von etwa 1400 Schekel hinterlassen, von dem einige Ausgaben für die Trauerfeier und das Grab bezahlt wurden. Der verbleibende Betrag beträgt 650 Schekel. Wir möchten diesen Betrag an ihre Schwestern verteilen. Ich weiß nicht, ob das richtig ist, denn sie wollen den Betrag im Namen ihrer Seele für die Bedürftigen ausgeben, und ihre Schwestern sind sehr bedürftig und haben Vorrang.
Antwort
Es ist nicht erlaubt, im Nachlass in Angelegenheiten der Trauer zu handeln, da es sich um einen Nachlass handelt, der unter den Erben verteilt wird.