Frage
Eine Frau, deren Ehemann verstorben ist, möchte ihr gesamtes Eigentum zu Lebzeiten an ihre Söhne und Töchter übertragen. Sie hat eine alte Mutter, macht sie sich schuldig, wenn sie ihr nichts schreibt?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es steht ihr zu, mit ihrem Eigentum zu leben, wie sie es für angemessen hält, und es ist ihr nichts vorzuwerfen, wenn sie ihr Vermögen unter ihren Kindern nach der gesetzlichen Teilung aufteilt, auch wenn die Mutter nichts erhält. Und Gott weiß es besser.