Hinweis: Diese Fatwa wurde durch künstliche Intelligenz übersetzt.
Frage
Wir hatten einen Bekleidungsladen zur Miete, nach dem Tod meines Mannes haben wir ihn für 250 Dinar vermietet. Ist dieser Betrag als Erbe zu betrachten und wird er unter den Erben nach dem Erbrecht verteilt oder wird er für die Bedürfnisse des Haushalts verwendet? Ich habe einen Sohn und eine verheiratete Tochter sowie einen Sohn und fünf Töchter im Haus.
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Der Anteil des Erbes wird zwischen ihnen so aufgeteilt, dass der männliche Erbe den gleichen Anteil wie zwei weibliche Erben erhält, und die Miete wird ebenfalls so verteilt. Es ist nicht erlaubt, das Geld für die Haushaltsausgaben auszugeben, es sei denn, alle Erben stimmen dem zu; denn es ist ihr Recht. Wer von ihnen ablehnt, erhält seinen Anteil an der Miete. Gott weiß es besser.