Frage
Eine Frau kaufte Gold für einen bestimmten Betrag und zahlte dem Juwelier einen unvollständigen Betrag. Der Juwelier stimmte zu, diesen Betrag um mehrere Tage zu verschieben. Ist das erlaubt?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Es ist nicht erlaubt, den Preis oder einen Teil davon beim Verkauf von Gold aufzuschieben; denn es muss eine Übergabe im Sitzung stattfinden, sodass der Vertrag für das, was übergeben wurde, gültig und für das, was nicht übergeben wurde, ungültig ist. Sie sind durch diese Transaktion in Zinswucher geraten, und Allah weiß es besser.