Frage
Eine Frau hat dünne Augenbrauen. Wie ist das Urteil über das Auftragen von Tattoo darauf, um ihr Aussehen zu verbessern, wobei sie älter und verheiratet ist?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es gilt als Schmuck, weil es vor Fremden sichtbar ist und eine Versuchung darstellt. Wenn es jedoch nur für den Ehemann sichtbar ist, indem sie ihr Gesicht und ihre Augenbrauen bedeckt und ihr dadurch kein Schaden entsteht, ist es erlaubt. Und Gott weiß es am besten.