Frage
Ich habe einen Zahn eines alten Tieres und möchte ihn verkaufen, wobei der Käufer ihn für Magie verwenden möchte. Wie ist das Urteil im Vergleich zum Verkauf von Weintrauben an einen Weinhändler, der bei Abu Hanifa erlaubt ist?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Der Verkauf an sich ist erlaubt, und die Sünde liegt bei dem, der das Verbotene nutzt, gemäß der Aussage von Abu Hanifa; da die Handlung eines wahlberechtigten Täters dazwischenkommt, und Gott weiß es besser.