Verkauf durch Schriftverkehr über Telex, Fax und E-Mail

Frage
Ist der Verkauf durch Schriftverkehr über Telex, Fax und E-Mail erlaubt?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Der Verkauf durch Schrift kann auf den Verkauf durch Telefax, Fax, E-Mail, WhatsApp und andere soziale Medien angewendet werden, wenn er schriftlich erfolgt, im Gegensatz zu einem direkten Kontakt zwischen den beiden durch Sprache, da dieser den Regeln eines mündlichen Vertrags unterliegt und sie sich in einem gemeinsamen Sitz befinden. Unser Scheich Al-Othman sagte in der Fiqh der Verkäufe (1: 27-28): „Es wird auf Telefax und Fax angewendet, wo das Angebot und die Annahme damit zulässig sind, vorausgesetzt, sie sind sicher gegen Fälschung... Was das Telefon und das drahtlose Gerät betrifft, so ist der Vertrag damit wie ein mündlicher Vertrag, auch wenn einer den anderen nicht sieht; denn das ist keine Bedingung für die Gültigkeit des Vertrags... Aber der Vertrag zwischen zwei entfernten Personen, sei es über Telefax, Fax, Telefon oder drahtloses Gerät, ist nur gültig, wenn kein unmittelbarer Empfang im Vertragssitz erforderlich ist. Was die Verträge betrifft, die einen unmittelbaren Empfang im Vertragssitz erfordern, wie den Wechsel, so können sie mit diesen Geräten nur abgeschlossen werden, wenn jeder von ihnen einen Bevollmächtigten zur Übergabe beim anderen hat.“ Und Gott weiß es besser.
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