Verkauf des Korans an Nicht-Muslime

Frage
Was ist das Urteil über den Verkauf des Korans an Nicht-Muslime?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Der Verkauf des Korans an einen Nicht-Muslim ist gültig. Unser Scheich, der Osmanische, sagte in der Fiqh der Verkäufe (1: 165): „Wenn von einem Ungläubigen der Islam erhofft wird und man von ihm keine Erniedrigung befürchten muss, gibt es nach der Aussage von Muhammad  kein Hindernis, den Koran in seiner Hand zu lassen. Was von den Hanafiten gesagt wurde, die den Verkauf des Korans an einen Ungläubigen für zulässig halten, dass er gezwungen wird, sein Eigentum abzutreten, bezieht sich auf die allgemeinen Umstände, in denen man von ihm eine Erniedrigung befürchten muss. Daher sollte der Zustand, in dem man von ihm dies nicht befürchten muss, von diesem Urteil ausgenommen werden.“ Und Gott weiß es besser.
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