Frage
Im Verkauf und Kauf, wenn der Käufer den Artikel persönlich sehen möchte, zählt ein direkter Kontakt über WhatsApp beispielsweise als persönliche Besichtigung oder unterliegt es den Regelungen eines Vertreters?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn die Verbindung mit Ton und Bild erfolgt, dann ist es eine richterliche Versammlung, und das Sehen darin wird als gültig angesehen wie das Sehen mit dem Auge, und Gott weiß es besser.