Frage
Ist es dem Blutegel verboten, für seine Arbeit eine Gebühr zu verlangen, und darf er eine Gebühr für seine Arbeit festlegen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist erlaubt, vom Blutegel eine Gebühr für seine Arbeit zu verlangen, und es ist erlaubt, seine Gebühr festzulegen; denn es handelt sich um einen Vertrag über eine bekannte Dienstleistung, und Gott weiß es besser.