Urteil über jemanden, der während des Ramadan wegen einer Reise gefastet hat und nach dem Ramadan weiterhin auf Reisen war und starb, ohne nachzuholen

Frage
Was ist das Urteil über jemanden, der während des Ramadan wegen einer Reise gefastet hat und nach dem Ramadan weiterhin auf Reisen war und starb, ohne nachzuholen?
Antwort
Wer das Fasten im Ramadan aus Reisegründen versäumt hat und bis zu seinem Tod weiterhin auf Reisen war, wird Gott ohne Nachholpflicht begegnen; denn er starb, bevor die Nachholpflicht auf ihn fiel. Wenn er jedoch testamentarisch verfügt hat, dass für ihn gespeist wird, ist sein Testament gültig, auch wenn es nicht verpflichtend war, und es soll aus einem Drittel seines Vermögens für ihn gespeist werden; denn die Gültigkeit des Testaments hängt nicht von der Verpflichtung ab. Siehe: Al-Hadiyya Al-Alaiyya S. 173, und Bada'i Al-Sana'i 2: 104.
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