Urteil über die Verteilung des Erbes auf die Erben

Frage
Der Vater ist gestorben und hat Immobilien hinterlassen. Die Brüder haben sich darauf geeinigt, die Miete dieser Immobilien an die Schwestern zu geben. Eine der Schwestern fordert eine Wohnung aus diesem Erbe, obwohl ihr Anteil nicht dem Preis einer Wohnung entspricht. Die Brüder lehnen jedoch ihre Bitte ab und sagen zu ihr: Wenn du das Erbe teilen möchtest, können wir das tun, aber sie wollen ihr keine Wohnung geben. Was ist das Urteil dazu, und ist es ein Bruch der familiären Bindung, wenn ihre Brüder sie deswegen meiden?
Antwort

Ich sage und mit Allahs Hilfe: Grundsätzlich sollte das Erbe unter ihnen aufgeteilt werden, und jeder sollte seinen Anteil erhalten, egal ob es sich um eine Wohnung oder weniger handelt. Die rechtmäßige Teilung und die Gewährung des Rechts gelten nicht als Bruch der familiären Bindung; denn wer ohne Recht fordert, ist hartnäckig. Allah weiß es am besten.

imam icon

Senden Sie Ihre Frage an den intelligenten Assistenten

Wenn die vorherigen Antworten nicht geeignet sind, senden Sie Ihre Frage bitte an den Mufti über