Hinweis: Diese Fatwa wurde durch künstliche Intelligenz übersetzt.
Frage
Wenn ein Gläubiger und ein Schuldner uneinig sind und es keine Beweise für beide gibt, wie urteilen wir dann zwischen ihnen?
Antwort
Ich sage, und Gott gewähre Erfolg: Wenn es keinen Beweis vom Kläger gibt, gehen wir zu der Aussage des Beklagten über, mit einem Schwur; denn der Beweis liegt beim Kläger und der Schwur beim, der leugnet, und Gott weiß es besser.