Unterbringung von Arbeitern im Wohnraum des Imams zum persönlichen Nutzen

Frage
Hat der Imam der Moschee das Recht, ausländische Arbeiter im Wohnraum der Moschee unterzubringen, weil sie für ihn arbeiten?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn die Arbeiter in der Moschee beim Bau oder ähnlichem arbeiten, ist es in Ordnung, dort zu übernachten. Wenn es sich um etwas anderes handelt, muss er die Regelungen des Staates bezüglich der Moscheen beachten und sich daran halten. Gott weiß es besser.
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