Frage
Wenn eine Person mit dem Verkäufer vereinbart, eine Ware für hundert Dinar zu verkaufen, und sie sie für einhundertzwanzig verkauft und den Rest für sich behält, gilt das als Vermittlung? Ist es ihm erlaubt, das zu tun?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Dies ist eine Vollmacht zum Verkauf, daher gehört das gesamte Geld dem Eigentümer, es sei denn, es wurde eine Gebühr für den Verkäufer festgelegt, und Gott weiß es besser.