Umgang eines Mitarbeiters in der Drogenbekämpfungsbehörde mit Frauen

Frage
Ein Beamter, der in der Drogenbekämpfungsbehörde arbeitet, ist gezwungen, mit Frauen umzugehen und längere Zeit telefonisch mit ihnen zu kommunizieren, um Informationen für die Arbeit zu erhalten. Eine dieser Frauen könnte eine (Prostituierte) sein. Wie ist das Urteil dazu?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Er muss die islamischen Vorschriften beachten, sich von allem fernhalten, was nicht zur Arbeit gehört, und sich häufig Gott nähern, um vor Fehltritten und Abweichungen geschützt zu sein. Er sollte in all seinen Handlungen vorsichtig sein und sich von allen Wegen der Begierden fernhalten. Gott weiß es besser.
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