Frage
Ein Ehemann hat seine Frau durch Khula geschieden, und sie ist in einem anderen Land. Sie möchte jetzt kommen, um ihre Kinder zu sehen, die nichts von der Scheidung der Eltern wissen. Ist es erlaubt, dass sie mit den Kindern im Haus zusammenkommen, wenn ein Mahram anwesend ist, um auf das psychische Wohl der Kinder Rücksicht zu nehmen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Nach der Scheidung sind sie Fremde, daher ist das Zusammensein ohne Dritte nicht erlaubt. Wenn es möglich ist, das zu erreichen, was Sie sagen, ohne dass sie allein sind und mit einer dritten Person anwesend ist, ist es erlaubt, andernfalls nicht. Und Gott weiß es besser.