Teilzeitarbeit

Frage
Eine Dame ist beauftragt, als nicht fest angestellte Dozentin in einem Labor einer Universität zu arbeiten, sodass sie am Ende des Semesters einen detaillierten Bericht über die Anzahl der Stunden und Vorlesungen schreibt und eine Aufstellung beifügt, um zu bestimmen, wie sie von der Finanzabteilung abgerechnet wird. Allerdings leistet sie zusätzliche Arbeit, wie das Korrigieren von Berichten der Studierenden und das Beantworten ihrer Anfragen. Hat sie das Recht, diese Zeit auf die Stundenaufstellung anzurechnen, insbesondere da dieser Aufwand außerhalb der Arbeitszeiten liegt?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist bekannt, dass an Universitäten solche Anstrengungen nicht angerechnet werden, sondern nur die Vorlesungen. Daher darf es nur geschrieben werden, wenn die Universität solche Anstrengungen anrechnet, sodass es beim Schreiben keinen Betrug oder Täuschung gibt. Gott weiß es besser.
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