Teilnahme an einem Glücksspiel

Frage
Ich bin in ein Einkaufszentrum gegangen, in dem es ein Spiel gibt, bei dem man einen Gutschein zieht und darauf kratzt. Wenn darauf der Name eines Geschenks steht, zum Beispiel ein Goldring oder ein Telefon, erhält derjenige, der am Spiel teilgenommen hat, dieses Geschenk. Wenn jedoch "Viel Glück" steht, zahlt man zehn Dinar und erhält eine Parfümflasche? Ist das rechtlich zulässig?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Das ist Glücksspiel; denn das Anrecht darauf basiert auf dem Glück, und Gott weiß es besser.
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