Tayammum für das Gebet und ein Haar lassen

Frage
Was ist das Urteil über jemanden, der für das Gebet tayammum gemacht hat und ein Haar an seiner Hand gelassen hat, sodass er es beim Wischen nicht vollständig abgedeckt hat?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es reicht nicht für die Tayammum; denn für die Gültigkeit des Tayammum ist es erforderlich, dass das Gesicht und die Hände durch das Wischen auf das, was erlaubt ist, vollständig abgedeckt werden: selbst wenn ein kleines Stück nicht abgedeckt wurde, reicht es nicht aus. Siehe: Erklärung der Waqaya S.106, und der gewählte Grad 1: 158, und Gott weiß es besser.
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