Frage
Eine Frau, die älter geworden ist oder an einer Krankheit leidet, die zum Haarausfall der Augenbraue geführt hat, sodass es unerträglich ist, sie anzusehen, lässt ein Tattoo oder eine Tätowierung der Augenbraue machen, um ihr Aussehen zu verbessern oder es dem ursprünglichen Zustand anzunähern. Wie ist das Urteil dazu?
Antwort
Ich sage und mit Gott ist der Erfolg: Wenn es eine Versuchung oder eine Zierde für einen anderen als ihren Ehemann ist, dann ist es nicht erlaubt, andernfalls ist es erlaubt, und Gott weiß es am besten.