Frage
Ist es für die Mutter verpflichtend, ihr Kind zu stillen? Gehört die Muttermilch dem Ehemann und muss sie ihn um Erlaubnis fragen, wenn sie ein anderes Kind stillt? Was bedeutet es, dass das, was durch das Stillen verboten ist, auch durch die Blutsverwandtschaft verboten ist?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Es ist eine religiöse Pflicht für die Mutter, ihr Kind zu stillen, wenn es keinen Grund dagegen gibt. Es ist besser, den Ehemann um Erlaubnis zu bitten, wenn sie ein anderes Kind stillt, das nicht ihr eigenes ist; denn er wird dann der Stillvater für dieses Kind sein. Das bedeutet, dass das, was durch das Stillen verboten ist, auch durch die Blutsverwandtschaft verboten wird, sodass das Kind zur Familie der Mutter gehört, die es gestillt hat, und ihr Ehemann somit der Vater für das Kind und ihre Kinder Geschwister für das Kind sind, ebenso wie alle anderen Verwandten. Allah weiß es am besten.