Frage
Eine Schwester, die das Fasten, das sie im Ramadan gebrochen hatte, nicht nachgeholt hat und dazu in der Lage war, ist verstorben. Was sollen die Erben tun?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist nicht erlaubt, dass jemand für einen anderen fastet oder für einen anderen betet, aber man kann die Entschädigung zahlen, die zwei Dinar für jeden Tag beträgt, und Gott weiß es am besten.