Frage
Die Schwester meines Mannes ist vor einiger Zeit verstorben und hat uns einen Betrag von etwa 1400 Schekel hinterlassen, von dem einige Ausgaben für die Trauerfeier und das Grab bezahlt wurden. Der verbleibende Betrag von 650 Schekel soll nun an ihre Schwestern verteilt werden. Ist das richtig? Denn sie möchten den Betrag im Namen ihrer Seele an Bedürftige spenden, und ihre Schwestern sind sehr bedürftig und haben Vorrang. Was denken Sie darüber?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Dieses Geld gilt als Erbe für sie, das ihre Erben erhalten, es sei denn, sie möchten es an die Armen verteilen, was erlaubt ist. Und Gott weiß es besser.