Frage
Eine Frau hat vor dreißig Jahren gelobt, sechs Tage im Schawwal zu fasten, und sie tut dies bis jetzt, aber jetzt ist sie krank und kann nicht mehr als im Ramadan fasten. Muss sie eine Sühne leisten oder soll sie fasten, während sie krank ist?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Wenn sie dauerhaft unfähig ist zu fasten, soll sie für jeden Fastentag eine Entschädigung zahlen, und Allah weiß es besser.