Frage
Ist Schiedsgerichtsbarkeit in Bezug auf die Blutgeldzahlung bei vorsätzlichem Mord zulässig, wenn der Täter seine Tat eingestanden hat? Bitte erläutern Sie die Antwort.
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Mord aus Absicht hat keine Blutgeld, sondern ist ein Vergleich, der von beiden Parteien vereinbart wird. Wenn sie sich auf einen Betrag einigen, egal ob klein oder groß, ist das erlaubt. Allah weiß es am besten.