Frage
Ist es erlaubt, eine Schenkung an die Kinder der leiblichen Schwester zu machen oder ein Testament für sie aus dem Erbe zu schreiben?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist einem Menschen erlaubt, zu Lebzeiten zu verschenken, wem er möchte, und es ist erlaubt, seinen Neffen und Nichten aus dem Nachlass zu vermachen, solange das Vermächtnis ein Drittel des Nachlasses nicht übersteigt; denn sie gehören nicht zu den Erben. Und Gott weiß es besser.