Frage
Wenn ein Ehemann seine Frau über WhatsApp schriftlich scheidet, zum Beispiel: Er schreibt ihr: 'Du bist geschieden', müssen wir in diesem Fall seine Absicht betrachten, ob er die Scheidung beabsichtigt hat, dann wäre es eine endgültige Scheidung, und wenn er es nicht beabsichtigt hat, würde es nicht gelten, oder gilt es sofort als eine widerrufbare Scheidung?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die ausdrückliche Scheidung: "Du bist geschieden" über WhatsApp oder andere Kommunikationsmittel ohne Absicht, wenn ein ausdrücklicher Begriff verwendet wird, ist sie rückgängig, und wenn etwas verwendet wird, das auf die Trennung hinweist, ist sie endgültig. Dies ist aus theoretischer Sicht, und der Scheidende sollte den Mufti konsultieren, um sich über die Situation zu vergewissern, und Gott weiß es besser.