Frage
Eine Person drohte seiner Frau, dass sie geschieden ist, wenn sie mit einer bestimmten Frau spricht. Nach einer Weile hat er sie einmal geschieden. Die Frau sprach dann mit der Frau, mit der der Ehemann sie davon abhalten wollte, zu sprechen. Fällt hier eine weitere Scheidung an, sodass die Anzahl der Scheidungen für sie zwei beträgt? Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus, zumal die Frau sich derzeit im Haus des Ehemannes befindet?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es fällt eine weitere Scheidung an, wenn sie mit ihr spricht, während sie die Frau oder in der Wartezeit ist, sodass es zwei Scheidungen gibt. Nach der Scheidung benötigt sie die Rückkehr des Ehemannes, damit die Scheidung nicht endgültig wird und sie dem Ehemann verboten ist. Sie sollten den Mufti konsultieren, um die Situation zu klären, und Gott weiß es am besten.