Frage
Eine Frau möchte einen jüngeren Mann heiraten, und es ist auf ihrem Gesicht sichtbar, dass sie älter ist als er. Darf sie eine Gesichtsstraffung zur Verschönerung durchführen lassen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Schönheitsoperationen sind erlaubt, solange sie keinen Schaden verursachen oder die Blöße zeigen. Gott weiß es besser.