Frage
Eine Frau, deren Ehemann vor vier Monaten und zehn Tagen verstorben ist, hat in dieser Zeit ihre Mutter zweimal besucht und dort übernachtet, ohne zu wissen, dass es nicht erlaubt ist, außerhalb des Hauses zu übernachten. Gibt es eine Sühne für sie?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist nicht erlaubt, dass die Frau in der Wartezeit außerhalb des Hauses übernachtet, und sie ist sündhaft, wenn sie ihr Haus verlässt. Unwissenheit ist dabei kein Entschuldigung, und sie sollte um Vergebung bitten und Buße tun. Es ist keine Sühne erforderlich, und Gott weiß es am besten.