Frage
Gilt für die Sühne des absichtlichen Fastenbrechens im Ramadan das Gleiche für jemanden, der einen Tag gefastet hat, und für jemanden, der den gesamten Ramadan gefastet hat?
Antwort
Ich sage, und mit Allahs Hilfe: Die Sühne ist für denjenigen verpflichtend, der absichtlich im Ramadan gefastet hat, indem er sechzig Tage fastet. Wenn er dazu nicht in der Lage ist, muss er sechzig Bedürftige speisen. Dabei ist es gleichgültig, ob er einen Tag oder mehr gefastet hat; denn er hat die Ehre des Ramadan-Monats verletzt. Wer jedoch einen Tag gefastet hat, muss einen Tag nachholen, und wer den ganzen Monat gefastet hat, muss den Monat nachholen und die Sühne leisten. Allah weiß es am besten.