Sühne für absichtliches Fastenbrechen

Frage
Ist es erlaubt, ein Festmahl für Brüder und Schwestern anstelle der Sühne für absichtliches Fastenbrechen im Ramadan zu veranstalten?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Sühne für absichtliches Fastenbrechen im Ramadan ist das Fasten von zwei aufeinanderfolgenden Monaten. Wenn man nicht in der Lage ist zu fasten, soll man sechzig Bedürftige speisen. Und Gott weiß es besser.
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