Regelung der Wartezeit und des Erbes der schriftlichen Ehefrau

Frage
Hat die schriftliche Ehefrau keine Wartezeit und erbt sie nicht von ihrem muslimischen Ehemann aufgrund der unterschiedlichen Religionen?
Antwort

Ich sage und mit Allahs Hilfe: Die schriftliche Frau hat keine Wartezeit und erbt nicht, und Allah weiß es am besten.

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