Regel für die Ungültigkeit der Wudu

Frage
Was ist die Regel für die Ungültigkeit des Wudu durch das, was aus anderen Körperöffnungen austritt?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Wudu wird ungültig durch das, was aus den beiden Wegen herauskommt: Wenn es unrein ist und an einen Ort fließt, der gereinigt werden muss, egal ob es sich um Wudu oder Ghusl handelt. Es ist Bedingung, dass es fließt, wenn es aus den beiden Wegen kommt; denn unter jeder Hautschicht gibt es Blut und Feuchtigkeit, und wenn es nicht fließt, ist es sichtbar, aber nicht herausgekommen, im Gegensatz zu den beiden Wegen; denn sobald es sichtbar wird, ist es übergegangen und somit herausgekommen. Die Unreinheit ist wie vergossenes Blut, Eiter - der dicke weiße Eiter, der kein Blut enthält - und Wundwasser - das dünne Wasser der Wunde, das mit Blut vermischt ist - diese machen die Wudu ungültig. Was den Schleim, die Tränen, den Speichel und den Schweiß betrifft, so machen sie die Wudu nicht ungültig, da sie nicht unrein sind. Siehe: Fath Bab al-'Inaya 1: 61, und die Anmerkungen auf al-Nuqaya S. 4, und die Wahl zur Begründung des Gewählten 1: 16, und Allah weiß es am besten.
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