Rechte des Ehemanns gegenüber der Ehefrau

Frage
Was ist das Urteil über das Verlassen des Hauses durch die Ehefrau ohne die Erlaubnis des Ehemanns? Und was ist das Urteil über den Empfang von Gästen durch die Ehefrau, sei es von ihrer Familie oder anderen, ohne die Erlaubnis des Ehemanns? Und was ist das Urteil über den Besuch der Ehefrau bei einigen Verwandten und Freunden, die im Streit mit dem Ehemann sind?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Zu den Rechten des Ehemanns gehört, dass die Ehefrau sein Haus nur mit seiner Erlaubnis verlässt, außer in bestimmten Fällen. Es ist das Recht des Ehemanns, dass sie ihre Familie im Ehehaus ohne seine Erlaubnis empfängt, und es ist der Ehefrau nicht gestattet, sich ohne die Zustimmung des Ehemanns mit Freunden zu treffen. Bei Verwandten wie Geschwistern ist es ihr erlaubt, sich mit ihnen zu treffen, wie es die Gewohnheit vorschreibt, ohne die Zustimmung des Ehemanns, zum Beispiel einmal im Jahr. Aber die Ehefrau sollte in all dem mit Weisheit handeln, auch wenn sie weiß, dass es ihr Recht ist. Und Gott weiß es am besten.
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