Recht auf Verfügung über die Mitgift, die der Verlobten gegeben wurde

Frage
Ein Mädchen wurde verlobt und möchte keinen Schmuck kaufen, da er teuer ist. Sie möchte ihn kaufen, wenn der Preis sinkt, und die Mutter des Ehemanns hat dagegen Einspruch erhoben. Hat sie das Recht, Einspruch zu erheben?
Antwort

Ich sage und mit Allahs Hilfe: Die Ehe ist wichtiger als Gold und Geld, und es ist besser, dass sie ihre Meinung äußert und von Anfang an keine Widersprüche und Widerstände zeigt. Wenn die vereinbarte Mitgift jedoch Geld ist, hat sie das Recht, damit zu verfahren, wie sie möchte, sei es durch den Kauf von Gold oder anderem, und sie kann andere einbeziehen, um das Problem zu lösen, damit ihre Beziehung zu den Eltern ihres Ehemanns gut bleibt. Allah weiß es am besten.

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