Frage
Mein Sohn hat begonnen, die Tage nachzuholen, an denen er mit Mageninhalt herauskam und diesen automatisch hinuntergeschluckt hat. Muss er diese Tage nachholen und wenn die Antwort nein ist, kann er dann das, was er nachgeholt hat, als Teil der sechs Tage im Schawwal zählen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Er hat kein Ramadan nachzuholen; denn der Mageninhalt ist wie der Speichel, sodass sein Fasten gültig ist, solange er nicht absichtlich einen Mund voller Erbrochenes ausstößt. Was er jedoch zum Nachholen gefastet hat, ist eine freiwillige Fastenzeit von sechs Schawwal; denn darin liegt die Absicht des Fastens. Und Gott weiß es besser.