Frage
Mein Mann und ich hatten unterschiedliche Meinungen, und er schwor einen Scheidungsfluch, wenn ich ohne seine Erlaubnis das Haus verlasse. Nachdem wir uns versöhnt hatten, bat ich ihn, mir zu erlauben, das Haus zu verlassen, und er stimmte dem zu. Gilt der Scheidungsfluch durch seine Rücknahme nicht mehr?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn er bei seinem Schwur jetzt zum Beispiel oder ohne dein Einverständnis meint, dann ist es nach deinem Einverständnis oder nach Ablauf der Zeit erlaubt zu gehen. Wenn jedoch das Verbot deines Ausgehens absolut ist, bleibt der Schwur bestehen und die Scheidung tritt ein. Du solltest den Mufti konsultieren, um sicherzustellen, wie es aussieht, und Gott weiß es besser.